| Definitionen
Integrationsunternehmen
Integrationsunternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Firmen, in denen 20-50 Prozent schwerbehinderte Menschen arbeiten
Integrationsamt
Das Integrationsamt fördert die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch Beratung und finanzielle Hilfen an Arbeitgeber für die Einrichtung von Arbeitsplätzen sowie Beratung und finanzielle Hilfen für schwerbehinderte Arbeitnehmer.
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Integrationsfachdienst
Die Integrationsfachdienste sind ein gemeinsames Angebot der Integrationsämter und der Arbeitsämter. Ihr Ziel ist die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Die Aufgaben umfassen Beratung, Vermittlung und Begleitung behinderter Menschen und die Beratung von Arbeitgebern.
Integrationsfachdienst in Kiel: Integrationsfachdienstverbund
Region Kiel
24103 Kiel Gartenstr. 25 0431/51262 0431/556574
Info@fachdienst-arbeitkiel.
Integrationsprojekte
In Integrationsprojekten arbeiten Menschen mit und ohne Handicap zusammen. Der Anteil der schwerbehinderten Mitarbeiter beträgt in der Regel 25-50 Prozent. Integrationsprojekte unterliegen den allgemeinen Marktbedingungen und müssen im freien Wettbewerb bestehen.
Integrationsbetrieb
Integrationsbetriebe gehören als wirtschaftlich selbständige Teile zu einem Unternehmen oder öffentlichen Träger.
Integrationsvereinbarung
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch § 83 verpflichtet Arbeitgeber, zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs- oder Personalrat sowie dem Beauftragten des Arbeitsgebers auf den Betrieb angepasste Integrationsziele zu vereinbaren und verbindlich festzuschreiben. Die Integrationsvereinbarung soll die Integration schwerbehinderter Menschen betriebsnah ermöglichen. |