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Gütezeichen KompostQualitätskriterien und Güterichtlinien
für das RAL-Gütezeichen "Kompost"

Frischkompost | Fertigkompost


Frischkompost

Frischkompost ist hygienisiertes, in intensiver Rotte befindliches oder zu intensiver Rotte fähiges Rottegut mit höheren Gehalten an leicht abbaubarer organischer Substanz.

Qualitätsmerkmal Qualitätsanforderung (*1)
Hygiene

Prüffähiger Nachweis der seuchenhygienischen Wirksamkeit des Rotteverfahrens.
Freiheit von keimfähigen Samen und austriebfähigen Pflanzenteile.

Fremdstoffe Maximal 0,5 Gew.% i. d. TS auslesbare, artfremde Stoffe über 2 mm Durchmesser
Steine Maximal 5 Gew.% i. d. TS auslesbare Steine über 5 mm Durchmesser
Pflanzenverträglichkeit Pflanzenverträglich im vorgesehenen Anwendungsbereich
Frei von phytotoxischen Stoffen
Nicht Stickstoff fixierend
Rottegrad Rottegrad IV oder V (nach LAGA Merkblatt 10)
Wassergehalt Lose Ware max. 45 Gew.%, Sackware max. 35 Gew.%.
Für Kompost mit mehr als 40% OS sind höhere Wassergehalte gemäß Anhang 5/Anlage 2 der Güte- und Prüfbestimmungen zulässig.
Organische Substanz Mindestens 20 Gew.% i. d. TS, gemessen als Glühverlust
Schwermetallgehalte Richtwerte (mg/kg TS, bezogen auf Kompost mit 30% OS):
- Blei 150
- Cadmium 1,5
- Chrom 100
- Kupfer 100
- Nickel 50
- Quecksilber 1,0
- Zink 400
Angaben zur Deklaration - Art (Fertigkompost) und Zusammensetzung
- Körnung
- Rohdichte (Volumengewicht)
- Salzgehalt
- pH-Wert
- Pflanzennährstoffe gesamt (N, P2O5, K2O, MgO, CaO)
- Pflanzennährstoffe löslich (N, P2O5, K2O)
- Organische Substanz
- Nettogewicht oder Volumen
- Name und Anschrift des für das Inverkehrbringen Verantwortlichen
- Hinweise zur sachgerechten Anwendung

*1) Nach: Gütesicherung Kompost, RAL-GZ 251, Fassung Januar 1992, RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Bonn
Gew.% = Gewichtsprozent, OS = Organische Substanz, i. d. TS = in der Trockensubstanz


Fertigkompost

Fertigkompost ist hygienisiertes und biologisch stabilisiertes Rottegut nach weitgehend abgeschlossener aerober Rotte.

Qualitätsmerkmal Qualitätsanforderung (1)
Hygiene Prüffähiger Nachweis der seuchenhygienischen Wirksamkeit des Rotteverfahrens.
Freiheit von keimfähigen Samen und austriebfähigen Pflanzenteilen.
Fremdstoffe Maximal 0,5 Gew.% i. d. TS auslesbare, artfremde Stoffe über 2 mm Durchmesser
Steine Maximal 5 Gew.% i. d. TS auslesbare Steine über 5 mm Durchmesser
Pflanzenverträglichkeit Pflanzenverträglich im vorgesehenen Anwendungsbereich.
Frei von phytotoxischen Stoffen
Nicht Stickstoff fixierend
Rottegrad Rottegrad IV oder V (nach LAGA Merkblatt 10)
Wassergehalt Lose Ware max. 45 Gew.%, Sackware max. 35 Gew.%
Für Kompost mit mehr als 40% OS sind höhere Wassergehalte gemäß Anhang 5/Anlage 2 der Güte- und Prüfbestimmungen zulässig
Organische Substanz Mindestens 20 Gew.% i. d. TS, gemessen als Glühverlust
Schwermetallgehalte Richtwerte (mg/kg TS, bezogen auf Kompost mit 30% OS):
- Blei 150
- Cadmium 1,5
- Chrom 100
- Kupfer 100
- Nickel 50
- Quecksilber 1,0
- Zink 400
Angaben zur Deklaration

- Art (Fertigkompost) und Zusammensetzung
- Körnung
- Rohdichte (Volumengewicht)
- Salzgehalt
- pH-Wert
- Pflanzennährstoffe gesamt (N, P2O5, K2O, MgO, CaO)
- Pflanzennährstoffe löslich (N, P2O5, K2O)
- Organische Substanz
- Nettogewicht oder Volumen
- Name und Anschrift des für das Inverkehrbringen Verantwortlichen
- Hinweise zur sachgerechten Anwendung

*1) Nach: Gütesicherung Kompost, RAL-GZ 251, Fassung Januar 1992, RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Bonn
Gew.% = Gewichtsprozent, OS = Organische Substanz, i. d. TS = in der Trockensubstanz

© Quelle: Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., Schönhauser Str. 3, 50968 Köln


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